Definition Palliativmedizin
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierte 2002 die Palliativmedizin wie folgt:
- Palliativbetreuung dient der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind. Dies geschieht durch Vorbeugung und Linderung von Leiden mittels frühzeitiger Erkennung, hochqualifizierter Beurteilung und Behandlung von Schmerzen und anderen Problemen physischer, psychosozialer und spiritueller Natur.
Prinzipien der Palliativmedizin
- Der Patient entscheidet über den Ort seiner Behandlung (zuhause, ambulant, stationär,... )
- Ziel der Behandlung ist die Lebensqualität des Patienten
- Aktive Sterbehilfe wird strikt abgelehnt
- Das Menschliche hat stets Vorrang vor medizinisch Machbaren
- Offenheit ist die Grundlage des Verhältnisses zwischen allen Beteiligten
- Nicht nur von Patienten, sondern auch von Angehörigen und Behandelnden werden physische, psychische, soziale und spirituelle Bedürfnisse beachtet
- Patienten werden von einem multidisziplinäres Team behandelt
- Symptome, wie Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, u.a. werden durch spezialisierte Mediziner behandelt
- speziell ausgebildete Pflegekräfte sorgen für die Pflege der Patienten
- Das Behandlungsteam wird zentral koordiniert
- Die Betreuung von Patienten und Angehörigen dauert an bis zum Tod, und darüber hinaus
- Behandlungsergebnisse werden ausgewertet und dienen der Forschung und Dokumentation